Verfahrensordnung
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter e.V. errichtet auf der Grundlage der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) vom 5. September 2016 (BGBl. 2016, Teil I Nr. 44) eine Verbraucherschlichtungsstelle (Ombudsstelle), für die der Vorstand gemäß Art. 24 Nr.1 der VuV-Satzung am 26.01.2017 die nachstehende Verfahrensordnung beschlossen hat.
Die Verfahrensordnung der Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. wurde durch Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 31.01.2017 anerkannt.