Allgemeine Informationen über die Schlichtungsstelle

Allgemeine Informationen über die Schlichtungsstelle

Die VuV-Ombudsstelle wurde vom Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des 14 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) i.V.m § 11 Finanzstellenschlichtungsverordnung (FinSV) anerkannt. Träger der Schlichtungsstelle ist der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV). Die Schlichtungsstelle schlichtet Streitigkeiten im Sinne des § 14 Abs.1 Satz 1 UklaG zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV auf Antrag des Verbrauchers. Dies sind in erster Linie Streitigkeiten über die von den Mitgliedern des VuV angebotenen Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (u.a. Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung).

Die Verbraucherschlichtungsstelle hat ihre Zuständigkeit nicht ausgeschlossen für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und auch nicht für Mitglieder des VuV, die nicht im Inland niedergelassen sind.

Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei und wird schriftlich ohne mündliche Anhörung der Parteien und ohne Beweisaufnahme (d.h. ohne Vernehmung von Zeugen oder Einholung von Sachverständigengutachten) durchgeführt. Verfahrenssprache ist deutsch. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt weniger als drei Monate. Die Parteien können das Schlichtungsverfahren auf Wunsch jederzeit beenden. Der Schlichtungsvorschlag der Ombudsperson ist für keine Partei verbindlich. Er wird nur dann verbindlich, wenn beide Parteien dem Schlichtungsvorschlag zustimmen. Die Einzelheiten des Verfahrensablaufs ergeben sich aus der Verfahrensordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Die Ombudsperson stützt sich bei dem Schlichtungsvorschlag auf das gesamte bürgerliche Recht (BGB) einschließlich des Verbraucherschutzrechts und insbesondere darauf, ob nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf die geltend gemachte Forderung des Verbrauchers besteht.